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Wohnheim

Das DRK hat sich die Arbeit mit Behinderten und für Behinderte zur Aufgabe gemacht. 

Das Gesamtziel der Behindertenhilfe ist die Schaffung von Voraussetzungen, um Menschen mit Behinderungen gemäß ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen in das Leben der Gemeinschaft zu integrieren bzw. ihnen ein weitgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Heimleiterin

Frau
Juliane Heß

Tel: 036961 730-110
j.hess@drk-badsalzungen.de Johann-Christian-von-Weiß-Str. 9
36448 Bad Liebenstein OT Schweina

Wohnen und Leben unter fürsorglicher Betreuung

Seit 1992 ist der DRK Kreisverband Bad Salzungen e.V. Träger des Wohnheimes für seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen. 15 Jahre lang war dieses Wohnheim 2 km von von Gumpelstadt mitten in einem Waldgebiet zu finden.

Aufgrund der unzumutbar gewordenen Wohnbedingungen und der fehlenden Integrationsmöglichkeiten für die Bewohner wurde ein Neubau dringend erforderlich. Das Wohnheim befindet sich nun im Ortsteil Schweina der Stadt Bad Liebenstein.

Das Wohnheim ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII, daher streben wir als übergeordnetes Ziel die Ermöglichung der Teilhabe, Mitwirkung und Mitgestaltung am gesellschaftlichen Leben an. 

Erfahrene Fachkräfte machen es möglich, dass die Betroffenen ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Das Betreuungsangebot steht sowohl Einzelpersonen, als auch Paaren zur Verfügung.

Leistungen:

  • Unterstützung in beratenden Gesprächen
  • Begleitung im Alltag, bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei der Entwicklung beruflicher und persönlicher Perspektiven
  • Angebote für Freizeit- und Gruppenaktivitäten
  • Beratungsstelle für Angehörige

Wir möchten die Lebensqualität des behinderten Menschen fördern, orientiert an seinen vorhandenen Fähigkeiten, Fertigkeiten (Ressourcen) und Wünschen. Wichtig hierbei ist sowohl die Wahrung der Individualität und Identität als auch der Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Zeitgemäße Wohn- und Lebensqualität sowie der Zugang zum gesellschaftlichen Umfeld sollen für eine Normalisierung der Lebensbedingungen sorgen und dabei helfen, soziale Beziehungen auch außerhalb des Wohnheimes zu knüpfen. Hilfreich sind dabei die verlässlichen sozialen Bezüge innerhalb der Wohngruppe, die Einübung der Regeln des Zusammenlebens, Freundschaften bzw. Partnerschaften unter den Bewohnern.

In den Bereichen Beratung, Betreuung und Rehabilitation gibt es in unserer Einrichtung eine vergleichbare Vielfalt der Angebote und Ausstattung wie für jeden Bürger.

Ansprechpartnerin Verwaltung/ Assistenz der Heimleitung

Frau
Angie Maschek

Tel: 036961 730-100
a.maschek@drk-badsalzungen.de

Johann-Christian-von-Weiß-Straße 9
36448 Bad Liebenstein OT Schweina

Wer wohnt bei uns?

Das Angebot unserer Einrichtung richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischer und seelischer Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ohne fremde Hilfe ihren Lebensalltag zu bewältigen und die Begleitung, Betreuung und Förderung benötigen oder erwünschen.

Insbesondere sind das Behinderte oder chronisch Kranke der Diagnosegruppen:

  • Psychosen
  • schwere Persönlichkeitsstörungen und Neurosen
  • psychische Erkrankungen auf der Grundlage von hirnorganischen Schädigungen, z.B. Demenz
  • geistig Behinderte, soweit mit der Behinderung verbundene psychische Störungen im Vordergrund der Hilfsbedürftigkeit stehen
  • seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben (Folge von Krankheit oder Verletzung des Gehirns)

Aufgenommen werden volljährige Personen ohne Altersbegrenzung männlichen und weiblichen Geschlechts. Voraussetzung ist, dass eine Integration in die Wohngruppe möglich erscheint.

Nicht geeignet ist das Wohnheim für Suchtkranke und primär geistig behinderte Menschen sowie für Menschen, die einen Bedarf an ständiger ärztlicher Aufsicht haben.

Finanzierung

Wenn die entsprechenden sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bewohner in Folge ihrer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 53/54 SGB XII.

Die laufenden Kosten werden also in der Regel über Tagessätze durch den Sozialhilfeträger gedeckt.

Diese Tagessätze werden durch eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und dem Landesamt für Soziales und Familie geregelt.

Ein Teil der Kosten für verschiedene Leistungen (Physiotherapie, Pflegehilfsmittel o.ä.) wird über Verordnungen durch die Krankenkassen getragen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.