Bühnebild Platzhalter

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Wohnen und Betreuung
  3. Zu Hause betreut wohnen

Zu Hause betreut wohnen

Manche Menschen brauchen Hilfe.
Weil sie alt sind oder ein seelisches Problem haben.
Oder weil sie behindert.
Oder weil sie sich nicht gut bewegen können.
Für diese Menschen gibt es dieses Angebot:
Ambulant betreutes Wohnen.
Dabei bleiben die Menschen in ihrer eigenen Wohnung.
Dort bekommen sie Hilfe von einem Betreuer.
Ein Betreuer kann für Sie einkaufen.
Oder ein Betreuer kann für Sie kochen.
So bleiben Sie lange selbstständig und zu Hause.
In Ihrer eigenen Wohnung.
Und sie müssen nicht in ein Alten-Heim oder in ein Pflege-Heim.
Dieses Angebot ist für einzelne Personen und für Paare da.

Ansprechpartner

Herr
Hans Leiter

Tel: 01863 41 41-0
hans.leiter@kv-musterstadt.de Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Wohnen und Leben unter fürsorglicher Betreuung

Seit 1992 ist der DRK Kreisverband Bad Salzungen e.V. Träger des Wohnheimes für seelisch behinderte und psychisch kranke Menschen. 15 Jahre lang war dieses Wohnheim 2 km von von Gumpelstadt mitten in einem Waldgebiet zu finden.

Aufgrund der unzumutbar gewordenen Wohnbedingungen und der fehlenden Integrationsmöglichkeiten für die Bewohner wurde ein Neubau dringend erforderlich. Das Wohnheim befindet sich nun im Ortsteil Schweina der Stadt Bad Liebenstein.

Das Wohnheim ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII, daher streben wir als übergeordnetes Ziel die Ermöglichung der Teilhabe, Mitwirkung und Mitgestaltung am gesellschaftlichen Leben an. 

Erfahrene Fachkräfte machen es möglich, dass die Betroffenen ein weitgehend selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen können. Das Betreuungsangebot steht sowohl Einzelpersonen, als auch Paaren zur Verfügung.

Leistungen:

Was ist ambulant betreutes Wohnen? 

Wir unterstützen und beraten Sie.
Wir helfen Ihnen im Alltag und bei der Haus-Arbeit.
Wir helfen Ihnen auch mit Anträgen.
Wir helfen in persönlichen und beruflichen Fragen.
Wir helfen bei der Frei-Zeit-Gestaltung.
Wir beraten Ihre Familie.

Sie brauchen Hilfe und interessieren sich für ambulant betreutes Wohnen?
Dann brauchen Sie eine Bestätigung von einem Arzt.
Mit dieser Bestätigung können Sie ambulant betreutes Wohnen nutzen.

Mehr wollen mehr Informationen?
Fragen Sie beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Geben Sie dazu Ihre Post-Leit-Zahl in das Feld oben ein.
Wir beraten Sie gern.

Ansprechpartner

Herr
Hans Leiter

Tel: 01863 41 41-0
hans.leiter@kv-musterstadt.de Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Wer wohnt bei uns?

Das Angebot unserer Einrichtung richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischer und seelischer Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX, die nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ohne fremde Hilfe ihren Lebensalltag zu bewältigen und die Begleitung, Betreuung und Förderung benötigen oder erwünschen.

Insbesondere sind das Behinderte oder chronisch Kranke der Diagnosegruppen:

  • Psychosen
  • schwere Persönlichkeitsstörungen und Neurosen
  • psychische Erkrankungen auf der Grundlage von hirnorganischen Schädigungen, z.B. Demenz
  • geistig Behinderte, soweit mit der Behinderung verbundene psychische Störungen im Vordergrund der Hilfsbedürftigkeit stehen
  • seelische Störungen, die körperliche Ursachen haben (Folge von Krankheit oder Verletzung des Gehirns)

Aufgenommen werden volljährige Personen ohne Altersbegrenzung männlichen und weiblichen Geschlechts. Voraussetzung ist, dass eine Integration in die Wohngruppe möglich erscheint.

Nicht geeignet ist das Wohnheim für Suchtkranke und primär geistig behinderte Menschen sowie für Menschen, die einen Bedarf an ständiger ärztlicher Aufsicht haben.

Finanzierung

Wenn die entsprechenden sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bewohner in Folge ihrer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 53/54 SGB XII.

Die laufenden Kosten werden also in der Regel über Tagessätze durch den Sozialhilfeträger gedeckt.

Diese Tagessätze werden durch eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und dem Landesamt für Soziales und Familie geregelt.

Ein Teil der Kosten für verschiedene Leistungen (Physiotherapie, Pflegehilfsmittel o.ä.) wird über Verordnungen durch die Krankenkassen getragen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.