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Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung zielen auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits. Die psychosoziale Akuthilfe von Betroffenen wird durch das ehrenamtliche Kriseninterventionsteam (KIT) übernommen.
Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen: Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod eines Elternteiles überbringen muss oder Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen oder Freundes zurechtkommen müssen.
Foto: Heiko Matz (STZ)
Die Einsätze sind komplex und beinhalten die Betreuung von:
Menschen in seelischer Notsituation, die keine medizinische Versorgung benötigen
Hinterbliebenen nach Todesfall im häuslichen Bereich
Eltern und Angehörigen bei Tod von Kindern oder plötzlichem Kindstod
Menschen, denen die Polizei eine Todesnachricht überbringt
Menschen, die damit drohen, sich das Leben zu nehmen
Angehörige nach Suizid oder Suizidversuch
Zeugen oder Ersthelfer nach schweren Verkehrsunfällen
Menschen, die sich in Großschadenslagen befinden
Die wichtigsten Aufgaben von Notfallseelsorge und Krisenintervention sind hierbei das Zuhören, das "Zur-Seite-Stehen" sowie das Besprechen und Beantworten von organisatorischen Fragen.
Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen, Maßnahmen, sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula im DRK-Rahmenkonzept PSNV beschrieben.
Dieses ehrenamtliche Engagement ist nicht selbstverständlich und verlangt großen Dank und Anerkennung.