· Pressemitteilung für Newssync

Frauenbeauftragte in der DRK Seniorenpflege

Herzlichen Glückwunsch

Im Rahmen der Mitwirkungsbefugnisse von Bewohner/innen in stationären Einrichtungen hat das Land Thüringen in seinem am 10.06.2014 erlassenen Heimgesetz unter §7 „Mitwirkung“ auch den Einsatz einer Frauenbeauftragten geregelt.

Diese soll Ansprechpartnerin und Beraterin der Bewohnerinnen sein, insbesondere bei psychischer oder körperlicher Gewalterfahrung oder sexueller Belästigung. Mit der Schaffung dieser Funktion wurde demnach ein weiteres Organ neben dem Heimbeirat geschaffen, dass die Interessen der Bewohnerschaft vertreten soll.

Wir danken der Bewohnerin unserer DRK Seniorenpflege-Einrichtung Barbara Kallenbach für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, dieses Amt auszufüllen und gratulieren sehr herzlich.

Am Dienstag, den 19. Januar 2021 wurde Frau Kallenbach offiziell- im Namen der Geschäftsleitung, aber vor allem der Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen durch unsere Betreuungsmitarbeiterin Janine Wagner beglückwünscht und mit einem Blumenstrauß bedacht.