· Pressemitteilung

Kein Verbot für alte Textilien im Restmüll

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die europaweite Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Sie ist eingeführt worden, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.

In Deutschland landen aktuellen Zahlen zufolge 50 bis 65 Prozent der Textilien bei der Altkleidersammlung - EU-weit sind es im Schnitt gerade einmal 22 Prozent. Deutschland ist in diesem Punkt gerade deshalb so erfolgreich, da die Sortierung und Weiterverwertung von Textilien gemeinnützige Vereine wie das Deutsche Rote Kreuz übernehmen. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht.

Damit das so bleibt müssen stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Auch nicht tragbare Kleidung darf weiter in der Restmülltonne entsorgt werden.

Eine zusätzliche Belastung durch unbrauchbare, verschmutzte oder vermüllte Textilabfälle könnte die Aufrechterhaltung der gemeinnützigen Sammlungen ernsthaft gefährden und damit auch die sozialen Projekte, die durch diese Sammlungen finanziert werden. Thorsten Rittner, Vorstandsvorsitzender des DRK Bad Salzungen erklärt: „Die Kleidercontainer werden regelmäßig von uns geleert, die gespendeten Altkleider von Ehrenamtlichen und Mitarbeitern des Kleiderladens gesichtet, vorsortiert und dann weitergegeben. Im Kleiderladen am Rhönblick-Center in Bad Salzungen sorgen diese Spenden somit stets für ein gutes und häufig wechselndes Angebot, was von immer mehr Menschen genutzt wird.“

Verschmutzte Kleidung oder auch Müll in den Container sorgte bereits in der Vergangenheit für Unmut und unnötigen Aufwand bei den DRK-Mitarbeitern. „Damit das ohnehin schon aufwändige und händische Sortieren der Textilien weiterhin leistbar bleibt, sind Qualität und eine Trennung von Altkleidern und Müll besonders wichtig“, sagt Rittner.

Der Missbrauch der Container als Abfalleimer mache zudem meistens die komplette Sammlung in diesem Container unbrauchbar. Am Ende gehe es auf Kosten jener, die auf Kleiderspenden angewiesen sind.

Das DRK erlebt, dass gerade viel Verunsicherung darüber herrscht, ob unbrauchbare Altkleider weiterhin in den Hausmüll dürfen.

Damit mit der neuen Regelung nicht mehr Müll als bisher in Altkleidercontainern landet und die Altkleider weiterhin den Bedürftigen zugutekommen, appelliert das DRK Bad Salzungen an die Bevölkerung, bitte keinen Müll in den Altkleidercontainern zu entsorgen, denn „Müll bleibt Müll.“

Mithin würde durch einen drohenden Wegfall gemeinnütziger Sammlungen, eine Verschlechterung der Erfassungsquote von Alttextilien eintreten, die dem Ziel der EU- Rahmenrichtlinie entgegenstehen würde.

Fazit: Im Wartburgkreis besteht ein flächendeckendes System für die Alttextilerfassung. Dieses System wird durch gemeinnützige Organisationen betrieben, die sich mit dem Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach (AZV) abstimmen. 

In die Altkleidercontainer gehören wie gewohnt:

  • gut erhaltene, tragbare Bekleidung

  • Schuhe, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke

  • saubere Heimtextilien, Bett- und Tischwäsche u.v.m.

Stark verschmutzte oder unbrauchbare Textilien sind keine Kleiderspende und müssen anderweitig entsorgt werden – im Zweifel über den Restmüll.